Fragen zur Bootsvermietung
Ja, sämtliche vorgeschriebenen und zur Bootsführung erforderlichen Ausrüstungsgegenstände befinden sich im Boot. Dazu gehören u.a. Feuerlöscher, Automatik-Rettungswesten, Paddel, Bootshaken, Anker mit Bleileine, Schleusenhaken, Beleuchtung, Taschenlampe mit Ersatzbatterie, Signalhorn, Fender sowie Leinen unterschiedlicher Länge.
Das Gesamtgewicht beträgt im vollgetankten Zustand beim Falcon 1300kg, beim Quicksilver 1700kg.
Alle Boote sind vollkasko- und haftpflichtversichert. Die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung liegt bei 1000€ und entspricht der zur hinterlegenden Kaution. Bei Schäden kleiner 1000€ wird der entsprechende Anteil der Kaution einbehalten. Bei Schäden größer 1000€ erfolgt keine Rückerstattung der Kaution.
Ja, auf Anfrage sind individuelle Termine möglich. Bitte bei der Charteranfrage entsprechend mit anfragen.
Es gibt die Möglichkeit das Boot in Esslingen auf dem Neckar zu übernehmen.
Eine 12V Zigarettenanzünderbuchse (z.B. für eine Kühltruhe) sowie eine USB Ladebuchse.
Wir haben Boote mit und ohne eingebautem Funkgerät in der Vermietung.
Die Endreinigung kann selber übernommen werden. In diesem Fall fallen keine weiteren Kosten an. Sollte das Boot verschmutzt sein wird für die Reinigung, abhängig vom Aufwand, eine Summe von bis zu 150€ berechnet.
In diesem Fall wird neben den Spritkosten eine Tankpauschale von 25€ berechnet.
Eine ausführliche Einweisung und die Beantwortung aller offenen Fragen sind bei der Einweisung obligatorisch. Anhand eines Übernahmeprotokolls wird der Zustand von Boot & Ausrüstung kontrolliert und dokumentiert. Zusätzlich werden praktische Tipps u.a. zum Bootstransport, zum Slippen des Bootes und zum Bootsbetrieb gegeben.
Normaler Verschleiß ist im Mietpreis beinhaltet und wird nicht berechnet. Darüber hinaus fallen die Kosten für die Wiederbeschaffung der Ausrüstungsteile an, maximal bis zum Betrag der Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung (entspricht der zu hinterlegenden Kaution).
Bei Schäden an Boot bzw. Trailer werden die Reparaturkosten berechnet, maximal bis zum Betrag der Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung (entspricht der zu hinterlegenden Kaution). Im Falle grober Fahrlässigkeit (wenn die Versicherung die Übernahme des Schadens verweigert) sind weitergehende Schadensansprüche möglich.
Yachtversicherungen (wie z.B. Pantaenius, Schomacker, …) bieten einen entsprechenden Versicherungsschutz an.
Das Boot muss gereinigt und voll getankt zum festgelegten Zeitpunkt zurückgebracht werden. Bei verspäteter Rückgabe fallen weitere Kosten an. Anhand eines Rückgabeprotokolls werden Ausrüstungsgegenstände und der Zustand von Boot & Trailer kontrolliert und dokumentiert. Abschließend erfolgt die Rückzahlung der Kaution ggf. abzgl. Nachforderungen seitens des Vermieters.